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Gesetzliche Prüffristen in der Haustechnik: Übersicht mit Intervall und Norm

Antwort

Eine gesetzliche Prüffrist gibt vor, in welchem Abstand eine befähigte Person oder zugelassene Stelle eine Anlage prüfen muss. Die wichtigsten in der Haustechnik: Aufzug faktisch jährlich (BetrSichV), Feuerlöscher alle 2 Jahre (DIN 14406-4), Rauchwarnmelder jährlich (DIN 14676), Legionellenprüfung an Trinkwasser-Grossanlagen jährlich bis alle 3 Jahre (TrinkwV), ortsveränderliche Elektrogeräte nach Gefährdung (DGUV V3) und raumlufttechnische Anlagen alle 2 bis 3 Jahre (VDI 6022). Verantwortlich für die Einhaltung ist immer der Betreiber der Anlage.

Alle Intervalle in diesem Ratgeber gelten für Deutschland. In der Schweiz gelten abweichende, teils kantonale Regelungen — unter anderem die VKF-Brandschutzrichtlinien. Massgeblich sind stets das geltende Recht, die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellerangaben. Das ist keine Rechtsberatung.

Prüffrist ist nicht gleich Wartungsintervall

Wartung und gesetzliche Prüfung werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Ein Wartungsintervall ist vertraglich vereinbart und dient dem Werterhalt der Anlage. Eine Prüffrist ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht des Betreibers, dient der Sicherheit und ist häufig an eine bestimmte Qualifikation oder eine zugelassene Stelle gebunden. Beide betreffen oft dieselbe Anlage, ersetzen sich aber nicht: Wer regelmässig wartet, hat damit nicht automatisch die vorgeschriebene Prüfung erledigt.

Prüffristen auf einen Blick

AnlageIntervall (DE)Norm / Grundlage
AufzugHauptprüfung alle 2 Jahre + Zwischenprüfung dazwischen → faktisch jährlichBetrSichV (Prüfung durch ZÜS)
Feuerlöscheralle 2 Jahre; innere Prüfung alle 4–5 Jahre; Druckprüfung nach 10 JahrenDIN 14406-4 (i. V. m. ASR A2.2)
Rauchwarnmelderjährlich; Austausch spätestens nach 10 JahrenDIN 14676
Trinkwasser / Legionellen (Grossanlage)öffentlich abgegeben: jährlich · rein gewerblich: alle 3 JahreTrinkwV § 31
Ortsveränderliche ElektrogeräteRichtwert 6 Monate; Büro bis 2 Jahre; Baustelle 3 MonateDGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0701/0702)
Lüftungs-/Klimaanlage (RLT)mit Befeuchter alle 2 Jahre · ohne Befeuchter alle 3 JahreVDI 6022 Blatt 1
Heizungkeine feste Frist; Herstellerempfehlung meist jährlichHerstellerangabe · KÜO (Abgasweg)

Die Anlagen im Detail

Aufzug

Ein Aufzug wird nach der BetrSichV in zwei Stufen geprüft: Hauptprüfung alle 2 Jahre, dazwischen eine Zwischenprüfung — praktisch fällt also jedes Jahr eine Prüfung an. Sie erfolgt durch eine ZÜS, eine zugelassene Überwachungsstelle. Der Betreiber muss rechtzeitig beauftragen und die Prüfnachweise vorhalten.

Feuerlöscher

Nach DIN 14406-4 wird ein tragbarer Feuerlöscher alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft. Hinzu kommen die innere Prüfung alle 4 bis 5 Jahre und die Druckprüfung nach 10 Jahren. Für den nächsten Termin zählt immer das kürzeste dieser Intervalle.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder werden nach DIN 14676 jährlich geprüft und spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht. Prüfen darf die verantwortliche Person oder ein Fachbetrieb. Was in den Nachweis gehört, steht im Ratgeber Rauchmelder-Wartungsprotokoll.

Trinkwasser und Legionellen

An Trinkwasser-Grossanlagen ist nach TrinkwV § 31 eine Legionellenprüfung Pflicht: bei öffentlich abgegebenem Wasser jährlich, rein gewerblich alle 3 Jahre. Als Grossanlage gilt ein Speicher über 400 Litern oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Beprobt wird durch ein akkreditiertes Labor.

Ortsveränderliche Elektrogeräte

Nach DGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0701/0702) prüft eine Elektrofachkraft ortsveränderliche Betriebsmittel. Der Richtwert liegt bei 6 Monaten, in Büros bei bis zu 2 Jahren, auf Baustellen bei 3 Monaten. Über die Gefährdungsbeurteilung lassen sich die Fristen anpassen, solange die Fehlerquote niedrig bleibt.

Lüftungs- und Klimaanlagen

Raumlufttechnische Anlagen werden nach VDI 6022 hygienisch inspiziert: mit Luftbefeuchter alle 2 Jahre, ohne Befeuchter alle 3 Jahre. Geprüft werden Filter, Wärmetauscher und wasserführende Bauteile auf Verkeimung. Zuständig ist eine qualifizierte Fachkraft der Hygiene-Kategorie A.

Heizung

Für die Heizungswartung gibt es keine feste gesetzliche Frist; massgeblich ist die Herstellerempfehlung, meist jährlich. Abgasweg und Feuerstätte prüft separat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach der KÜO. Die Wartung selbst übernimmt ein Fachbetrieb.

Wer haftet für die Einhaltung?

Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage — aus seiner Betreiber- und Verkehrssicherungspflicht heraus. Reisst eine Prüffrist und entsteht ein Schaden, kann das haftungs- und versicherungsrelevant werden; die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Zentral ist deshalb, dass jede Prüfung und jede Frist lückenlos dokumentiert und nachweisbar ist. Wie du das über viele Kunden und Anlagen hinweg im Griff behältst, zeigt der Wartungsverträge verwalten: der Leitfaden.

Wie Gewerkly das löst

Gewerkly führt jede gesetzliche Prüffrist wie einen Wartungstermin als überwachte Fälligkeit je Anlage. Du hinterlegst Intervall oder Prüffrist einmal, Gewerkly berechnet die nächste Fälligkeit und erinnert dich mit Vorlauf (standardmässig 30 Tage), bevor eine Frist reisst — offen, fällig oder überfällig siehst du auf Dashboard und Kalender. Das Ergebnis dokumentierst du im Wartungsprotokoll inklusive PDF, Mängel hältst du nach. Die Software überwacht die Fristen und dokumentiert die Arbeit; die vorgeschriebene Prüfung durch die befähigte Person oder Stelle ersetzt sie nicht. Mehr dazu unter Wie Gewerkly Prüffristen überwacht.

FAQ

Gelten diese Prüffristen auch in der Schweiz?

Nein. Die Intervalle beruhen auf deutschem Recht (BetrSichV, DIN, TrinkwV, DGUV V3, VDI). In der Schweiz gelten abweichende, teils kantonale Regelungen sowie die VKF-Brandschutzrichtlinien. Prüfe für deinen Standort das jeweils geltende Recht — das ist keine Rechtsberatung.

Wer haftet, wenn eine Prüffrist überschritten wird?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage. Wird eine Frist überschritten und entsteht dadurch ein Schaden, kann das haftungs- und versicherungsrelevant sein. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab; eine lückenlose Dokumentation ist in jedem Fall wichtig.

Ist die Wartung dasselbe wie die gesetzliche Prüfung?

Nein. Die Wartung dient dem Werterhalt und ist vertraglich geregelt, die gesetzliche Prüfung ist eine Sicherheitspflicht des Betreibers mit vorgegebener Frist und Qualifikation. Beide können dieselbe Anlage betreffen, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.

Wer darf eine gesetzliche Prüfung durchführen?

Das hängt von der Anlage ab: den Aufzug prüft eine ZÜS, Elektrogeräte eine Elektrofachkraft, die Legionellenprobe nimmt ein akkreditiertes Labor. Die jeweilige Norm legt die geforderte Qualifikation fest — der Betreiber muss die passende Person oder Stelle beauftragen.

Quellen

  • BetrSichV — Betriebssicherheitsverordnung (Aufzüge, Prüfung durch ZÜS)
  • DIN 14406-4 — Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung (i. V. m. ASR A2.2)
  • DIN 14676 — Rauchwarnmelder: Einbau, Betrieb und Instandhaltung
  • TrinkwV § 31 — Trinkwasserverordnung (Legionellen, Grossanlagen)
  • DGUV Vorschrift 3 — Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DIN VDE 0701/0702)
  • VDI 6022 Blatt 1 — Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen
  • KÜO — Kehr- und Überprüfungsordnung (Abgasweg, Feuerstätte)
  • Schweiz: VKF-Brandschutzrichtlinien (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)

Boilerplate

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