Wartungsverträge verwalten: der Praxis-Leitfaden für SHK-Betriebe
Antwort
Wartungsverträge verwalten heisst, für jeden Wartungskunden festzuhalten, welche Anlage in welchem Wartungsintervall betreut wird, wann die nächste Wartung fällig ist und bis wann der Vertrag läuft. Sauber wird das erst, wenn Kunde, Anlage, Intervall, Laufzeit und Kündigungsfrist an einem Ort stehen und jede Fälligkeit von selbst sichtbar wird — nicht in einer Tabelle, die nichts von sich aus meldet.
Was gehört in einen Wartungsvertrag?
Ein Wartungsvertrag verbindet einen Wartungskunden mit einer oder mehreren Anlagen und legt fest, wie oft du sie wartest. Fünf Angaben bilden das Gerüst, an dem später jede Fälligkeit hängt:
- Kunde: der Wartungskunde mit Adresse und Ansprechpartner — die Klammer um alle seine Anlagen.
- Anlagen: jede gewartete Installation einzeln, etwa Heizung, Lüftungsanlage oder Trinkwasserstation. Hat ein Kunde drei Anlagen, sind das drei Einträge mit je eigener Fälligkeit.
- Wartungsintervall: der Abstand zwischen zwei Wartungen je Anlage, zum Beispiel jährlich oder alle zwei Jahre.
- Laufzeit und Kündigungsfrist: ab wann der Vertrag gilt, wie lange er läuft und bis wann er gekündigt werden kann.
- Konditionen: der vereinbarte Preis, der Leistungsumfang und Besonderheiten — als Notiz zum Vertrag festgehalten.
Diese Trennung zwischen Stammdaten (Kunde, Anlage, Vertrag) und den daraus entstehenden Vorgängen (Wartungstermin, Wartungsprotokoll) ist der Kern jeder sauberen Verwaltung. Erst sie macht die Fälligkeitsberechnung verlässlich.
Wie entsteht aus dem Wartungsintervall die Fälligkeit?
Die Fälligkeit ist keine Angabe, die du pflegst, sondern eine Rechnung: Fälligkeit = letzte erledigte Wartung + Wartungsintervall. Ist eine Heizung am 4. März gewartet und beträgt das Intervall zwölf Monate, steht die nächste Wartung am 4. März des Folgejahres an. Bei mehreren Anlagen je Kunde trägt jede Anlage ihre eigene Fälligkeit — eine Sammelfrist würde nur verdecken, was wann dran ist.
Jeder Wartungstermin durchläuft dabei einen festen Status: offen, solange die Fälligkeit in der Zukunft liegt; fällig, sobald das Datum erreicht ist; überfällig, wenn es überschritten wurde, ohne dass ein Wartungsprotokoll vorliegt; erledigt, sobald die Wartung dokumentiert ist. Ein erledigter Termin setzt zugleich die nächste Fälligkeit. Abgesagte Termine stehen auf storniert. Dieser Statuslauf ist der Grund, warum eine reine Terminliste im Kalender nicht genügt: Der Kalender kennt kein «überfällig».
Warum gehört die Kündigungsfrist in den Vertrag?
Viele Wartungsverträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Wer die Kündigungsfrist nicht mitführt, verpasst dieses Fenster — und bleibt ein Jahr länger gebunden oder verliert einen Kunden, weil die Konditionen nicht rechtzeitig neu verhandelt wurden. Die Kündigungsfrist verdient darum dieselbe Aufmerksamkeit wie die Wartungsfälligkeit: eine Frist, die du aktiv im Blick behältst, statt sie im Vertragsordner verschwinden zu lassen.
Praktisch heisst das: Laufzeitbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gehören direkt an den Wartungsvertrag, nicht in einen separaten Aktenordner. So siehst du bei der Durchsicht auf einen Blick, welcher Vertrag zur Verlängerung ansteht und wo eine Preisanpassung fällig wäre.
Welche Fehler passieren bei der Excel-Verwaltung?
Excel trägt einen Wartungsbestand, solange er klein ist. Mit jedem Kunden, jeder Anlage und jeder Prüffrist wächst die Zahl der Fälligkeiten schneller als die Übersicht. Dass der Bedarf real ist, zeigt die Praxis: Im SHK-Fachforum sucht ein Betrieb «zur Verwaltung unserer ca. 200 Wartungskunden ein geeignetes Softwareprogramm» (haustechnikdialog.de). Bei 200 Kunden mit je einer oder mehreren Anlagen entstehen mehrere Hundert Fälligkeiten pro Jahr. Typische Schwachstellen der Tabelle:
- Sie rechnet nicht. Die nächste Fälligkeit musst du nach jeder Wartung von Hand nachtragen — vergisst du es, stimmt die ganze Spalte nicht mehr.
- Sie meldet nichts. Eine Tabelle sagt von selbst nie, dass morgen eine Wartung fällig ist. Du musst aktiv hineinschauen.
- Sie kennt kein Vorlauf-Fenster. Ob ein Termin in 30 Tagen ansteht, siehst du nur, wenn du danach sortierst und suchst.
- Sie zerfasert. Karteikarten, Kalender und mehrere Excel-Stände führen jeweils eine eigene Wahrheit; welche stimmt, weiss am Ende niemand.
- Sie dokumentiert nicht. Ein Wartungsprotokoll mit Messwerten, Unterschrift und Fotos passt nicht in eine Zelle — die Historie fehlt.
Warum eine Tabelle als Meldesystem grundsätzlich ungeeignet ist, vertieft der Vergleich Gewerkly statt Excel.
In fünf Schritten von Excel zum System
Der Umstieg gelingt ohne Datenverlust, wenn du der Reihe nach vorgehst:
- Bestand aufbereiten. Bring deine bestehende Excel- oder CSV-Liste mit Kunden, Anlagen und Intervallen in eine saubere Spaltenform.
- Importieren. Übernimm die Liste per Excel-/CSV-Import und ordne die Spalten den Feldern Kunde, Anlage und Wartungsintervall zu, statt jeden Eintrag einzeln zu tippen.
- Intervalle und Prüffristen setzen. Hinterlege je Anlage das vertragliche Wartungsintervall und, wo nötig, die gesetzliche Prüffrist. Welche Fristen für Aufzug, Feuerlöscher oder Trinkwasser gelten, zeigt der Ratgeber Gesetzliche Prüffristen.
- Letzte Wartung eintragen. Trag je Anlage das Datum der letzten erledigten Wartung ein — daraus errechnet sich sofort die erste Fälligkeit.
- Vorlauf festlegen. Bestimme, wie viele Tage vor der Fälligkeit du erinnert werden willst (Standard 30 Tage), und lass die Termine von da an von selbst auflaufen.
Wie du ab diesem Punkt keinen Termin mehr verpasst, behandelt der Beitrag Wartungstermine nicht vergessen.
Wie Gewerkly das löst
In Gewerkly liegen Kunden, Anlagen, Wartungsverträge, Prüffristen und Wartungsprotokolle an einem Ort. Die nächste Fälligkeit berechnet Gewerkly je Anlage selbst aus letzter Wartung plus Wartungsintervall und erinnert dich mit Vorlauf (Standard 30 Tage), sobald ein Termin fällig oder überfällig wird. Laufzeit, Kündigungsfrist und Konditionen hinterlegst du als Angaben zum Vertrag, sodass sie bei der Durchsicht sichtbar bleiben. Jede erledigte Wartung dokumentierst du als Wartungsprotokoll mit Checkliste, Messwerten, Unterschrift und Fotos samt Protokoll-PDF; die Wartungshistorie je Anlage bleibt lückenlos. Dashboard, Kalender und Auswertungen zeigen den ganzen Bestand auf einen Blick. Den vollen Umfang zeigt die Übersicht Funktionen ansehen.
FAQ
Ab wann lohnt sich eine Wartungssoftware statt Excel?
Sobald du die Fälligkeiten deiner Wartungsverträge nicht mehr sicher im Kopf oder in einer Tabelle hältst. Das ist meist bei einigen Dutzend Wartungskunden mit mehreren Anlagen erreicht, wenn ein verpasster oder überfälliger Wartungstermin teurer wird als das Werkzeug — durch verlorene Aufträge, Reklamationen oder Haftungsfragen.
Muss ich alle Kunden neu eintippen?
Nein. Bestehende Wartungskunden und Anlagen übernimmst du per Excel- oder CSV-Import. Du bringst deine gewachsene Tabelle mit, ordnest die Spalten den Feldern Kunde, Anlage und Wartungsintervall zu und hast damit den Bestand als Grundlage für die Fälligkeitsberechnung — ohne jeden Eintrag von Hand zu erfassen.
Wie unterscheiden sich Wartungsintervall und Prüffrist?
Das Wartungsintervall stammt aus deinem Wartungsvertrag und bestimmt, wie oft du eine Anlage vertraglich wartest. Die Prüffrist ist gesetzlich vorgegeben und legt fest, wann eine wiederkehrende Prüfung fällig wird. Beide laufen oft parallel und gehören getrennt an jede Anlage geführt.
Kann ich meine Daten wieder herausholen?
Ja. Dein Bestand gehört dir: Kunden, Anlagen und Historie lassen sich als Datenexport wieder herausziehen, etwa für einen Wechsel oder ein Backup. Die Daten liegen in der EU beziehungsweise der Schweiz, mit Datenschutz nach DSGVO und Schweizer DSG.
Quellen
- Bedarf «ca. 200 Wartungskunden» im SHK-Fachforum: haustechnikdialog.de/Forum/t/39374 — Stand 2026-07-15
- Gesetzliche Prüffristen (BetrSichV, DIN 14406-4, DIN 14676, TrinkwV § 31, DGUV Vorschrift 3, VDI 6022): siehe Ratgeber /ratgeber/gesetzliche-prueffristen — Stand 2026-07-15
- Datenschutz: Datenschutz-Grundverordnung (EU) und Datenschutzgesetz (Schweiz)
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